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#11 |
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Separiergummiträger
Registriert seit: 24.07.2010
Beiträge: 9
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@Stracciatella
Ich muss auch meinen Widerspruch bei der KK einreichen. Entschuldige, wenn ich so frech frage, aber kann ich deinen Widerspruch auch einsehen? Das würde mir sehr helfen! |
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#12 | |
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Titanplattenträger
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 889
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Zitat:
Klebt Euch bitte nicht an irgendwelchen Behandlern fest. Wenn es nicht läuft, eine Tür weitergehen, es gibt genug Alternativen in jeder Stadt. Viel Erfolg. |
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#13 |
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KFO-Süchtling
Registriert seit: 28.02.2006
Beiträge: 115
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Hallo chris,
danke schön für die antwort, ein andrer kfo könnte das obergutachten stellen?der jetzige hat abgelehnt. muss er dann den selben HKP des vorgängerkfo übernehmen? das würde sicher keiner machen oder? kk empfahl mir nochmal überprüfen der unterlagen beim med. Dienst wie sieht es hier aus auch wie beim obergutachten das ein neuer kfo den olen HKP übernehmen müsste? oder wäre es sinnvoller später noch mal neu kfo zu beantragen beim neuen kfo lg Mandoline |
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#14 |
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KFO-Süchtling
Registriert seit: 22.01.2010
Ort: Augsburg
Beiträge: 248
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naja, wenn der HKP bereits bei der KK abgeschmettert wurde, dann macht es wohl wenig Sinn, wenn der neue KFO diesen übernehmen würde. Ich denke, du benötigst dann schon einen neuen, mit dem die KK dann auch von der Notwendigkeit überzeugt ist.
Der med. Dienst wird sich erst mal den jetzigen HKP und deine Fehlstellungen und Probleme anschauen und anhören und dann eine Meinung dazu bilden. Allerdings denke ich, dass gegen eine negative Entscheidung des med. Dienstes dann auch ein evtl. nachfolgender neuer HKP eines neuen KFO erfolglos sein wird. Warum gehst du nicht einfach mit dem jetzigen HKP zu einem neuen KFO und schilderst ihm das Problem und hörst dir an, was er dir empfehlen würde. Wenn er derselben meinung wie der letzte KFO ist, dann bleibt dir gleich nur der Weg zum med. Dienst und du sparst dir einen neuen HKP. Wenn er dir aber Hoffnung mit einem neuen Behandlungsplan macht, dann lass diesen machen und versuche es erneut bei der KK. Da hier viele menschliche Faktoren beteiligt sind, gibt es sicherlich kein allgemeingültiges Vorgehen und es gehört bestimmt auch ein wenig Glück dazu, denjenigen zu erwischen, der das Ding dann auch genehmigt. |
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#15 | |
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Titanplattenträger
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 889
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Zitat:
ich hatte zu Beginn bereits einen bewilligten HKP von einem KFO, bei dem ich nur zur Erstberatung war. Der hatte gleich das volle Programm gestartet und etwas übereifert den HKP eingereicht. Mein tatsächlicher Behandler hat den weitestgehend übernommen, aber in Details nicht. Die KIG-Einstufung wurde natürlich übernommen, damit nichts gefährdet wird. Übernehmen müssen die gar nichts. Ist aber sicherlich auch eine taktische Entscheidung, wenn schon eine Bewilligung vorliegt. Im umgekehrten Fall bei Dir würde es ja wenig Sinn machen, mit demselben nochmal anzuklopfen. Ich würde den HKP nehmen und einen anderen KFO bitten, einen Blick in den Mund zu werfen. Wenn er die Lage anders einschätzt, könnt Ihr einen zweiten Anlauf unternehmen. Bei der Terminvereinbarung dazu, kannst Du ja kurz das Problem schildern und solltest Du viel Glück haben, den Arzt selbst an den Hörer bitten. Es gibt unter den Ärzten in derselben Stadt gewisse Hemmungen manchmal, dem Kollegen in die "Flanke zu fallen". Solltest Du den Eindruck bekommen, kannst Du Dir den Weg zu dem Arzt fast sparen. Die zweite Meinung sollte möglichst unvoreingenommen sein, egal welcher Kollege da vorher sein Glück versucht hat. Evtl. in einer benachbarten Stadt schauen. Viel Erfolg |
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#16 |
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KFO-Süchtling
Registriert seit: 28.02.2006
Beiträge: 115
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Hallo Chris,
danke für den Tip, weiterentfernt geht für mich nicht dafür bin ich nicht fit genug. gestern hörte ich von meiner zweitmeinung das mein eines kiefergelenk wohl missgebildet ist, jedoch die kk hat nur missbildungen von kiefern im katalog. man sagte mir es gäbe einen vorgeschriebenen vordruck HKP und da könnte man nur vorgegebene dinge eingeben,das hätte mein kfo den ich momentan habe gemacht. wie sieht es da mit den kiefergelenksgeschädigten aus? es gibt doch einige hab hier zwar nur privatversicherte im kopf die mit zusatz kiefergelenkschädigungen durch kfo durchkamen. mein Problem ist wurde von kfo denn bei euch angegeben das viele von uns kiefergelenksgeschädigten oft schon fehlbehandlung bzw. kompensation in kindheit jugend stattfand, das dazu führte das nun niedrige kig wie 2 bei uns aktuell sind? eine kiefergelenksanomalie schliesst man nicht aus aber definitiv gibt mir kein arzt den grund für die schwere entzündl arthrose mit diskusverschiebung schriftich was der grund allen übels ist. ich weiß nicht mehr weiter es ist alles sehr schlimm für mich da mein körper kein cortison bildet und jede entzündung mein körper nicht schafft, ich eier schlimm rum und am ende ihc muss cortison höher dosieren und dann wieder runterdosieren auf normaldosis, dann hauts mir wieder in die entzündeten gelenke. ein böser kreislauf... was aufkosten der gelenke geht zusätzlich der fehlbiss... kieferfehlstellung. rheuma in den kiefergelenken kann nicht ausgeschlossen werden aber auchnicht definitiv gesagt werden. weiß einer ob rheuma im antrag kfo vorteilig sich auswirken könnte oder sagt dann die kk gutachter eher da könnte ich ja medikamentös eingestellt werden????? medikamentös werde ich wegen kollagenose eingestellt aber zur zeit merke ich in der muskulatur das die medis wirken, jedoch das kiefergelenk eieert weiter.... ich hab kein geld, weil ich nicht arbeitsfähig mehr bin. und denke ich bin nicht allein mit diesem problem, es ist schlimm das ich so behandelt werde. für jeden tip bin ich dankbar! lg mandoline |
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